FLEXIBEL
SPENDEN
ODER
STIFTEN

Sie würden sich gern beteiligen? Dann bietet Ihnen die Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal vier Optionen, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind: Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und Treuhandstiftungen. Sie können also flexibel entscheiden, welche Fördermöglichkeit am besten zu Ihnen passt. Selbstverständlich lassen sich die vier Optionen auch kombinieren, indem Sie beispielsweise zu Lebzeiten Geldbeträge spenden und im Rahmen Ihrer Nachlassregelung einen weiteren oder den verbleibenden Teil Ihres Vermögens stiften.

1. 1. SPENDEN

1. SPENDEN

Wann bietet sich eine Spende an?
Immer mehr Menschen sammeln anlässlich von Geburtstagen, Jubiläen oder Festtagen Geld für einen guten Zweck. Mit Ihren Spenden in beliebiger Höhe leisten Sie einen ganz entscheidenden Beitrag, denn diese Geldbeträge kommen den aktuellen Förderbereichen unmittelbar zugute.

Was unterscheidet Spenden von Zustiftungen?
Während Zustiftungen dauerhaft im Stiftungsvermögen erhalten bleiben, fließen Spenden nicht in das Stiftungskapital. Ihre Spenden fließen also direkt in den Fördertopf und werden im Verlauf des Kalenderjahres an ausgewählte Projekte verteilt.

Wo kann ich spenden?
Das Spendenkonto der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal lautet IBAN DE68 3305 0000 0000 8808 80. Sie können also ganz unkompliziert Ihre Spende online anweisen. Tragen Sie einfach unter Verwendung „Spende Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal“ ein, dann kommt Ihre Spende ausgewählten Projekten zugute.

Vereinfachter Spendennachweis (PDF)

2. 2. ZUSTIFTUNGEN

2. ZUSTIFTUNGEN

Wer kann Zustifterin oder Zustifter werden?
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können Geldbeträge und Vermögenswerte wie z. B. Wertpapiere oder Immobilien stiften. Sie können mit einem beliebigen Betrag Zustifterin oder Zustifter bei der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal werden, auch kleinere Beiträge sind willkommen.

Was passiert mit meiner Zustiftung?
Ihre Zustiftung wird von der Gemeinschaftsstiftung dauerhaft und sicher angelegt und wirft jedes Jahr Erträge ab. So bleiben Ihre gestifteten Werte für immer erhalten. Jede einzelne Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital und damit die Erträge, die alljährlich wohltätigen Zwecken zugutekommen. Welche Projekte finanziell unterstützt werden, entscheidet der Stiftungsvorstand gemäß Satzung.

Sie wollen Zustifterin oder Zustifter werden?
Dann sprechen Sie einfach Ihre Berater bei der Stadtsparkasse Wuppertal an und lassen Sie sich individuell informieren. Bereits während des Beratungsgesprächs können Sie Ihren Zustiftungsvertrag ausfüllen und damit unserer starken Stiftergemeinschaft beitreten. Alles Weitere übernimmt die Verwaltung der Gemeinschaftsstiftung für Sie.

3. 3. STIFTUNGSFONDS

3. STIFTUNGSFONDS

Für wen ist ein Stiftungsfonds sinnvoll?
Unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ihre eigenen Stiftungsfonds gründen und im Vergleich zur Gründung von Treuhandstiftungen Kosten sparen. Möglich ist diese Sonderform der Zustiftung ab einem Stiftungsbetrag von mindestens 50.000 Euro.

Was macht einen Stiftungsfonds aus?
Bei einem Stiftungsfonds können Sie selbst festlegen, für welchen Zweck die aus Ihrem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge eingesetzt werden. Sie können sich also für konkrete Einrichtungen entscheiden, die künftig Zuwendungen aus Ihrem Stiftungsfonds bekommen sollen. Zudem können Sie dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben.

Wie gründe ich einen Stiftungsfonds?
Wenden Sie sich einfach an Ihre Berater bei der Stadtsparkasse Wuppertal und lassen Sie sich individuell beraten. Die Gemeinschaftsstiftung leitet gern alles Weitere für Sie in die Wege. Nachdem Ihr Stiftungsfonds vertraglich geregelt ist, brauchen Sie sich künftig um nichts mehr zu kümmern.

4. 4. TREUHANDSTIFTUNGEN

4. TREUHANDSTIFTUNGEN

Für wen empfiehlt sich eine Treuhandstiftung?
Sobald Sie Projekte unterstützen möchten, die nicht zu den Stiftungszwecken der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal zählen, ist die Gründung einer Treuhandstiftung die beste Lösung für Sie. Somit können Sie Ihr Vermögen z.B. für den Bau von Schulen in Afrika oder sonstige Anliegen außerhalb Wuppertals einsetzen.

Was macht eine Treuhandstiftung so besonders?
Eine Treuhandstiftung dient ausschließlich den von Ihnen gewünschten Zwecken und folgt einer eigens dafür von Ihnen festgelegten Satzung. Sie geben Ihrer Treuhandstiftung einen individuellen Namen, haben weitreichende Gestaltungsfreiheiten und profitieren von unserer Erfahrung z.B. hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens beim Finanzamt.

Wie gründe ich eine Treuhandstiftung?
Die Gründung ist einfacher als Sie denken, denn von Anfang an wird Ihre Treuhandstiftung durch die Finanzexperten der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal kompetent verwaltet. Um langfristig eine wirkungsvolle Förderung zu ermöglichen, ist die Gründung einer Treuhandstiftung erst ab einem Stiftungsvermögen in Höhe von 100.000 Euro sinnvoll. Sie haben Interesse? Dann lassen Sie sich von uns beraten.